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Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist beschlossen: Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, Ende Juli 2026 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Damit setzt Deutschland die überarbeitete europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) um.
Am stärksten spüren die Änderungen Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen – also etwa Supermärkte, Handelsflächen, Gewerbeobjekte und öffentliche Gebäude. Für sie steigen die Anforderungen an Ladepunkte und an die Vorbereitung der Stellplätze deutlich. Auch bei Neubauten und größeren Renovierungen sinken die Schwellenwerte.
Eine Neuerung ist für die Planung besonders interessant: Bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen kann die Pflicht künftig auch über die bereitgestellte Ladeleistung erfüllt werden statt nur über die Anzahl der Ladepunkte. Wenige leistungsstarke Schnellladesäulen können also viele langsame Ladepunkte ersetzen – das spart Fläche, Tiefbau und oft auch Kosten beim Netzanschluss.
Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude betroffen ist, und planen Sie früh: Netzanfrage, Genehmigung und Aufbau brauchen Zeit. Wenn Sie einen Parkplatz mit Publikumsverkehr haben, gibt es noch einen zweiten Weg: LADEFIX baut und betreibt die Ladepunkte auf eigene Rechnung. Sie stellen die Fläche, wir übernehmen Investition und Betrieb.
Die genauen Quoten hängen von Gebäudeart, Nutzung und Stellplatzzahl ab. Wir prüfen Ihren Standort gern im Einzelfall.